Lexikon
Abdeckrosette
Ein Deckel zur Kaschierung der Bodenbefestigung der aufgeschraubten Geländerpfosten.
AbP
Gegenstand des Prüfzeugnisses ist die absturzsichernde Verglasung nach TRAV gemäß Bauregelliste A, Teil 3, lfd. Nr. 2.12. Das Allgemein bauausichtliche Prüfzeugnis liegt dem Hersteller bei den Artikel mit dem Kennzeichen "AbP" vor und kann Ihnen von unserem Beraterteam zugeschickt werden.
Absturzhöhe
Die Absturzhöhe entscheidet darüber, ob ein Geländer angebracht werden muss und welche Höhe dieses aufweisen sollte. So gilt, dass eine begehbare Fläche, welche sich ab einer Absturzhöhe von 1 m befindet, mit einer Absturzsicherung versehen werden sollte. Bei einer Absturzhöhe von 1 – 12 m, muss die Brüstungshöhe bei mindestens 90 cm liegen. Bei einer Absturzhöhe von über 12 m muss das Geländer eine Höhe von mindestens 110 cm aufweisen.
Absturzsicherung
Unter einer Absturzsicherung versteht man eine Vorrichtung (unter anderem ein Geländer), welche eingesetzt bzw. angebracht wird, um vor einem Absturz aus einer gewissen Höhe zu schützen. Somit wird eine bedenkenlose bzw. gefahrlose Bewegung auf einer Fläche wie z.B. einem Balkon, ermöglicht.
AbZ
Aluminium
Arbeitsgerüst
Aufmaß
Ausfachung
Balkon
Balustrade
Das Wort „Balustrade“ wird zumeist als Synonym für eine Brüstung oder ein Geländer verwendet. Die Balustrade bezeichnet somit die reihenförmige Anordnung von Säulen, an deren oberen Seite sich zumeist ein Handlauf befindet. Eine Balustrade dient dazu, einen Absturz aus größerer Höhe zu verhindern.
Bausatz
Beton
Blindnietmutter
Durch eine Blindnietmutter können Sie auf einfache Weise in metrisches Gewinde erzeugen. Der Pfosten oder Handlauf wird vorgebohrt und anschließend die Mutter mit Hilfe einem Blindnietmutter-Handgerät oder einem Blindnietmutternsetzgerät eingepresst. Weiter Infos finden Sie auf http://www.gesipa.com
Brüstung
Brüstungshöhe
Die Brüstungshöhe ist eine Bemaßungsangabe, welche überwiegend in dem Bauwesen Anwendung findet. Die Brüstungshöhe definiert, wie der Name schon sagt, die Höhe, welche eine Brüstung aufweisen muss, damit die Funktion dieser gegeben ist. Gemessen wird die Brüstungshöhe von der Oberkante des Fertigfußbodens bis zur Oberkante des Handlaufs. Die Brüstungshöhe ist von vielen verschiedenen Faktoren abhängig. Damit die gleiche Sicherheit in jedem Gebäude geschaffen wird, wird in Deutschland die notwendige Höhe für jedes Gebäude in der Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes angegeben. In der Regel beträgt die Brüstungshöhe (in privaten Wohnbereichen bis 12 m Absturzhöhe) ab Oberkante Fertigfußboden mindestens 90 cm.