GELÄNDERHÖHE
Bevor Sie ein Geländer bestellen, sollten Sie sich ausführlich darüber informieren, ob dieses den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Dies bezieht sich auch auf die Höhe des Geländers. Im Folgenden finden Sie eine kurze Information, was Sie beachten sollten.
GELÄNDERHÖHE VORSCHRIFT
Generell ist die notwendige Geländerhöhe von der Gebäudeklasse, in der das Geländer seinen Einsatz findet, sowie von der möglichen Absturzhöhe, abhängig. Die notwendige Höhe eines Geländers bzw. einer Absturzsicherung bezieht sich auf die Fläche, die zum Begehen bestimmt ist. Unter der Geländerhöhe versteht man das lotrechte Fertigmaß von der Oberkante der Balkonkante oder Fußbodenkante bis zur Oberkante des Geländers (Handlaufs).
GELÄNDERHÖHEN IN DEUTSCHLAND
Generell gilt, dass ein Gebäude mit einer begehbaren Fläche, welche sich ab einer Absturzhöhe von 1 m befindet, zwingend mit einer Absturzsicherung versehen sein muss.
GELÄNDERHÖHEN IN PRIVAT GENUTZTEN GEBÄUDEN
Liegt die Absturzhöhe bei 1 m - 12 m, muss die Brüstungshöhe in den meisten Fällen 900 mm betragen.
Liegt die Absturzhöhe über 12 m, so muss die Geländerhöhe 1100 mm betragen.
Die Voraussetzungen und die Angaben können jedoch von Bundesland zu Bundesland variieren. Wir möchten Sie daher bitten, sich vor dem Kauf, in der Landesbauordnung Ihres jeweiligen Bundeslandes unter dem Stichpunkt "Umwehrung" genauer darüber zu informieren.
LANDESBAUORDNUNGEN NACH BUNDESLAND
Geländerhöhe Arbeitsstätte / öffentliche Gebäude
In Gebäuden, in denen gearbeitet wird bzw. die öffentlich zugängig sind, gilt eine Geländerhöhe von mindestens 1100 mm.
Diese Angaben beziehen sich auf die Anforderungen an ein Geländer, welches in Deutschland montiert wird. Generell empfehlen wir Ihnen, sich über die Landesbauordnung Ihres Bundeslandes, genaue Informationen zum Stichpunkt "Umwehrungen" einzuholen.
Bei HUERO erhalten Sie Glasgeländer und Edelstahlgeländer, welche diese Anforderungen erfüllen.
Geländerhöhe
Bevor Sie ein Geländer bestellen, sollten Sie sich ausführlich darüber informieren, ob dieses den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Dies bezieht sich auch auf die Höhe des Geländers. Im Folgenden finden Sie eine kurze Information, was Sie beachten sollten.
Geländerhöhe Vorschrift
Generell ist die notwendige Geländerhöhe von der Gebäudeklasse, in der das Geländer seinen Einsatz findet, sowie von der möglichen Absturzhöhe, abhängig. Die notwendige Höhe eines Geländers bzw. einer Absturzsicherung bezieht sich auf die Fläche, die zum Begehen bestimmt ist. Unter der Geländerhöhe versteht man das lotrechte Fertigmaß von der Oberkante der Balkonkante oder Fußbodenkante bis zur Oberkante des Geländers (Handlaufs).
Geländerhöhen in Deutschland
Generell gilt, dass ein Gebäude mit einer begehbaren Fläche, welche sich ab einer Absturzhöhe von 1 m befindet, zwingend mit einer Absturzsicherung versehen sein muss.
Geländerhöhen in privat genutzten Gebäuden
Liegt die Absturzhöhe bei 1 m - 12 m, muss die Brüstungshöhe in den meisten Fällen 900 mm betragen.
Liegt die Absturzhöhe über 12 m, so muss die Geländerhöhe 1100 mm betragen.
Die Voraussetzungen und die Angaben können jedoch von Bundesland zu Bundesland variieren. Wir möchten Sie daher bitten, sich vor dem Kauf, in der Landesbauordnung Ihres jeweiligen Bundeslandes unter dem Stichpunkt "Umwehrung" genauer darüber zu informieren.
Geländerhöhe Arbeitsstätte / öffentliche Gebäude
In Gebäuden, in denen gearbeitet wird bzw. die öffentlich zugängig sind, gilt eine Geländerhöhe von mindestens 1100 mm.
Diese Angaben beziehen sich auf die Anforderungen an ein Geländer, welches in Deutschland montiert wird. Generell empfehlen wir Ihnen, sich über die Landesbauordnung Ihres Bundeslandes, genaue Informationen zum Stichpunkt "Umwehrungen" einzuholen.
Bei HUERO erhalten Sie Glasgeländer und Edelstahlgeländer, welche diese Anforderungen erfüllen.