Geländer Höhe

 

Geländerhöhe

Bevor Sie ein Geländer bestellen, sollten Sie sich ausführlich darüber informieren, ob dieses den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Dies bezieht sich auch auf die Höhe des Geländers. Im Folgenden finden Sie eine kurze Information, was Sie beachten sollten.

 

Geländerhöhe Vorschrift

Generell ist die notwendige Geländerhöhe von der Gebäudeklasse, in der das Geländer seinen Einsatz findet, sowie von der möglichen Absturzhöhe, abhängig. Die notwendige Höhe eines Geländers bzw. einer Absturzsicherung bezieht sich auf die Fläche, die zum Begehen bestimmt ist. Unter der Geländerhöhe versteht man das lotrechte Fertigmaß von der Oberkante der Balkonkante oder Fußbodenkante bis zur Oberkante des Geländers (Handlaufs).

 

Geländerhöhen in Deutschland

Generell gilt, dass ein Gebäude mit einer begehbaren Fläche, welche sich ab einer Absturzhöhe von 1 m befindet, zwingend mit einer Absturzsicherung versehen sein muss.

 

Geländerhöhen in privat genutzten Gebäuden

Liegt die Absturzhöhe bei 1 m - 12 m, muss die Brüstungshöhe in den meisten Fällen 900 mm betragen.

Liegt die Absturzhöhe über 12 m, so muss die Geländerhöhe 1100 mm betragen.

Die Voraussetzungen und die Angaben können jedoch von Bundesland zu Bundesland variieren. Wir möchten Sie daher bitten, sich vor dem Kauf, in der Landesbauordnung Ihres jeweiligen Bundeslandes unter dem Stichpunkt "Umwehrung" genauer darüber zu informieren.

Vorschriften Geländerhöhe - Baden-Württemberg
Vorschriften Geländerhöhe - Bayern
Vorschriften Geländerhöhe - Berlin
Vorschriften Geländerhöhe - Brandenburg
Vorschriften Geländerhöhe - Bremen
Vorschriften Geländerhöhe - Hamburg
Vorschriften Geländerhöhe - Hessen
Vorschriften Geländerhöhe - Mecklenburg-Vorpommern
Vorschriften Geländerhöhe - Niedersachsen
Vorschriften Geländerhöhe - Nordrhein-Westfalen
Vorschriften Geländerhöhe - Rheinland-Pfalz
Vorschriften Geländerhöhe - Saarland
Vorschriften Geländerhöhe - Sachsen
Vorschriften Geländerhöhe - Sachsen-Anhalt
Vorschriften Geländerhöhe - Schleswig-Holstein
Vorschriften Geländerhöhe - Thüringen

Geländerhöhe Arbeitsstätte / öffentliche Gebäude

In Gebäuden, in denen gearbeitet wird bzw. die öffentlich zugängig sind, gilt eine Geländerhöhe von mindestens 1100 mm.

 

Geländerhöhe

Diese Angaben beziehen sich auf die Anforderungen an ein Geländer, welches in Deutschland montiert wird. Generell empfehlen wir Ihnen, sich über die Landesbauordnung Ihres Bundeslandes, genaue Informationen zum Stichpunkt "Umwehrungen" einzuholen.

Bei HUERO erhalten Sie Glasgeländer und Edelstahlgeländer, welche diese Anforderungen erfüllen.