Abdeckrosette
Ein Deckel zur Kaschierung der Bodenbefestigung der aufgeschraubten Geländerpfosten.
Ein Deckel zur Kaschierung der Bodenbefestigung der aufgeschraubten Geländerpfosten.
Gegenstand des Prüfzeugnisses ist die absturzsichernde Verglasung nach TRAV gemäß Bauregelliste A, Teil 3, lfd. Nr. 2.12. Das Allgemein bauausichtliche Prüfzeugnis liegt dem Hersteller bei den Artikel mit dem Kennzeichen "AbP" vor und kann Ihnen von unserem Beraterteam zugeschickt werden.
Die Absturzhöhe entscheidet darüber, ob ein Geländer angebracht werden muss und welche Höhe dieses aufweisen sollte. So gilt, dass eine begehbare Fläche, welche sich ab einer Absturzhöhe von 1 m befindet, mit einer Absturzsicherung versehen werden sollte. Bei einer Absturzhöhe von 1 – 12 m, muss die Brüstungshöhe bei mindestens 90 cm liegen. Bei einer Absturzhöhe von über 12 m muss das Geländer eine Höhe von mindestens 110 cm aufweisen.
Unter einer Absturzsicherung versteht man eine Vorrichtung (unter anderem ein Geländer), welche eingesetzt bzw. angebracht wird, um vor einem Absturz aus einer gewissen Höhe zu schützen. Somit wird eine bedenkenlose bzw. gefahrlose Bewegung auf einer Fläche wie z.B. einem Balkon, ermöglicht.