Absturzsicherung - das müssen Sie wissen
Eine Absturzsicherung stellt zumeist eine Vorrichtung (z.B. ein Geländer) dar, welche dazu dient vor einem Absturz, aus einer gewissen Höhe, zu schützen. So wird es Ihnen ermöglicht, sich bedenkenlos auf einer höher gelegenen Fläche, wie z.B. einem Balkon, aufzuhalten.
Kinder sind aufgrund Ihres noch nicht abschätzbaren Übermutes und Ihrer natürlichen Neugier, genau wie ältere Menschen aufgrund Ihrer altersbedingten Handicaps wie z.B. Seheinschränkungen oder Einschränkungen Ihres Bewegungsapparates, besonders gefährdet. Aus diesem Grund ist es von hoher Wichtigkeit, bei der Planung eines neuen Geländers mit Bedacht vorzugehen und einige Punkte zu beachten.
Absturzsicherung - achten Sie auf Ihre Sicherheit
Grundsätzlich sollte zuerst die Frage geklärt werden, ob sich die zu umwehrende Fläche in einem Wohnbereich oder in einem gewerblich genutzten Bereich befindet bzw. ob die Fläche öffentlich zugänglich ist.
Generell gilt jedoch, dass ein Gebäude mit einer begehbaren Fläche, welche sich ab einer Absturzhöhe von 1 m befindet, zwingend mit einer Absturzsicherung versehen sein muss. Bitte beachten Sie auch die Vorschriften zu den Geländerhöhen in privaten sowie öffentlichen Gebäuden.
Absturzsicherung in gewerblich genutzten Bereichen
In Arbeitsstätten, also überall dort, wo Arbeitnehmer beschäftigt sind, gelten weitere Richtlinien (Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsstätten-Richtlinine etc.), welche die Notwendigkeit einer Absturzsicherung regeln.
Im Allgemeinen gilt hier jedoch, dass Arbeitsplätze, welche sich am bzw. über Wasser bzw. über anderen festen oder flüssigen Stoffen, in denen man versinken könnte, befinden, geschützt werden müssen. Weitergehend müssen Verkehrswege (auch Treppen oder Wandöffnungen) ab einer Absturzhöhe von mindestens 1 m, mit einem Geländer versehen sein. Bei Verkehrswegen in unmittelbarer Nähe von maschinellen Anlagen gilt es, diese bereits ab einer Absturzhöhe von 0,5 m mit einem entsprechenden Geländer zu sichern.